Haushalt 2010, Förderrichtlinien für die Bezuschussung von 
 Solarkollektoranlagen
 
Die Gemeinde Kirchgellersen hat in der Ratssitzung am 09.03.2010 ihren ersten „doppischen“ Haushalt beschlossen.
Bis zum Jahr 2012 müssen die kommunalen Haushalte lt. Gesetzt von der bisherigen kameralistischen Haushaltsführung auf die doppische Haushaltsführung umgestellt sein.
In dieser Form, die für uns alle noch neu und ungewöhnlich ist, wurde der Haushalt 2010 verabschiedet.
Der Vorbericht zum Haushaltsplan der Gemeinde Kirchgellersen für das Jahr 2010, ist Bestandteil des Haushaltsplanes. In ihm sind die wichtigsten Zahlen und Fakten enthalten. .

Vorbericht zum Haushaltsplan der Gemeinde Kirchgellersen
für das Jahr 2010


Der Haushaltsplan 2010 liegt erstmals als doppischer Haushalt nach dem NKR (Neues Kommunales Rechnungswesen) vor.

Er unterteilt sich in Ergebnis- und Finanzhaushalt.

Gemäß § 82 Abs. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung soll der Haushalt, in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung, ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen. 

Der Haushaltsplan 2010 hat folgendes Volumen:

a) Ergebnishaushalt 

ordentliche Erträge: 1.297.700,-- €
ordentliche Aufwendungen 1.566.700,-- €
außerordentliche Erträge 3.900,-- €
außerordentliche Aufwendungen 0,-- €

b) Finanzhaushalt
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.274.900,-- €
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.476.900,-- €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit 196.500,-- €
Auszahlungen für Investitionstätigkeit 107.500,-- €

Der Ergebnishaushalt kann somit nicht ausgeglichen gestaltet werden. 
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde im Zuge der Haushaltshaltsplanberatungen in den Gemeindegremien beraten und ist dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt.

Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Gemeinde Kirchgellersen, insbesondere bei den Gewerbesteuereinnahmen, einen drastischen Einbruch zu verzeichnen. Hinzu kommen enorme Steuermindereinnahmen aus den Einkommensteueranteilen. 
Durch die Einführung der doppischen Haushaltsführung zum 01.01.2010 belasten erstmals die Abschreibungen für das Vermögen den Ergebnishaushalt. Die veranschlagten Abschreibungen belaufen sich auf 93.600,-- €. Dem gegenüber stehen Auflösungserträge aus Sonderposten in Höhe von 41.800,-- €. Die Nettobelastung aus der Differenz von Abschreibung und Sonderposten beträgt für den Haushalt 2010 daher 51.800,-- €.

Des Weiteren ist im Jahr 2010 noch eine sehr hohe Samtgemeinde- und Kreisumlage aufgrund der guten Vorjahresergebnisse zu zahlen (s. Anlage zum Vorbericht). Nach der Saldierung der Einnahmen aus den Steuern mit den Umlagen wird die Gemeinde Kirchgellersen voraussichtlich zusätzlich mit 54.900,-- € belastet. Erst ab dem Haushaltsjahr 2011 ist hier ggf. wieder mit Überschüssen zu rechnen. 

Der Haushalt der Gemeinde Kirchgellersen ist somit erstmals nicht ausgeglichen. 

Positiv ist zu vermerken, dass die Einzahlungen für Investitionstätigkeit höher sind als die Auszahlungen für Investitionstätigkeit. Daher ist auch eine ordentliche Kreditaufnahme nicht erforderlich. Die Gemeinde Kirchgellersen ist, abgesehen von Liquiditätskrediten, die im Rahmen des internen Verbundes mit der Samtgemeinde und übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Gellersen gewährt werden, schuldenfrei.

Im Finanzhaushalt der Gemeinde Kirchgellersen sind für das Haushaltsjahr 2009 insbesondere eine Zuwendung für den Bau einer Sporthalle des Sportvereins in Höhe von 50.000,-- € vorgesehen. Des Weiteren sind 10.000,-- € für den Erwerb von Ausgleichsflächen vorgesehen. 

Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise und der zusätzlichen Belastung des Haushalts der Gemeinde Kirchgellersen durch die Abschreibungen entspricht die Finanzlage der Gemeinde der Finanzlage der meisten anderen Kommunen in Niedersachsen. 

Die Steuersätze bleiben unverändert bei 350 v.H.

Nach den vielen Einsparungen die vorgenommen werden mussten, sind folgende Finanzierungen geplant: 
Investitionszuweisung Trinkwasserwald e.V. - 3000,00 €, 
Investitionszuschüsse Solaranlagen – 2.500,00 €, 
Lehrpfade - 10.000,00 €, 
Energiesparmaßnahmen Straßenbeleuchtung - 22.000,00 € nach 
Abzug der beantragten Zuschüsse von 8.000,00 € - 
Erwerb von Ausgleichsflächen 10.000,00 € 
Für Straßenreparaturen wurden 58.000,00 € eingeplant

An Straßenausbaubeiträgen für die bereits hergestellten Straßen im Rahmen der Dorferneuerung werden 184.000,00 € an Beiträgen erwartet. 

Weitere Beschlüsse der Ratssitzung:

Als Satzung wurde beschlossen:
Förderrichtlinien für die Bezuschussung von Solarkollektoranlagen

Der Rat der Gemeinde Kirchgellersen hat in seiner Sitzung am 09.03.2010 beschlossen, ab dem 09.03.2010 Solarkollektoranlagen wie folgt zu bezuschussen.
1. Förderungsfähige Anlagen
Förderfähig sind Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwassererzeugung und Raumheizung.
2. Höhe der Förderung
Solarkollektoranlagen werden je Wohneinheit/Grundstück einmalig mit 40,00 € je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche bezuschusst. Die Zuschussobergrenze liegt bei 400,00 € je Anlage. Es werden nur privat genutzte Anlagen gefördert.

Weiterhin werden folgende Punkte in der Satzung geregelt:
3. Voraussetzung für die Förderung
4. Anspruch auf Förderung
5. Antragstellung und Bewilligung
6. Rückerstattung von Fördermitteln
7. Abnahmeprotokoll


Wer Interesse an einer Förderung hat, kann sich die vollständigen Richtlinien zu den Öffnungszeiten im Gemeindebüro abholen, oder auch zuschicken lassen.


Bildung einer Arbeitsgruppe „Samtgemeinde –Einheitsgemeinde“

Auch Innerhalb der Samtgemeinde Gellersen wird darüber diskutiert, die Samtgemeinde in eine „Einheits-„Gemeinde umzubilden. Die Samtgemeinde möchte eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen, die einen offenen Diskussionsprozess über die Vor- und Nachteile einer Samtgemeinde und „Einheits-„Gemeinde führt. 

Unser Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.01.2010 
für die Gründung einer Arbeitsgruppe ausgesprochen und wird mit zwei Ratsmitgliedern vertreten sein.

Inzwischen haben alle Mitgliedsgemeinden ihre Bereitschaft bekundet in dieser Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, die aus jeweils zwei Mitgliedern je Gemeinde und maximal fünf Mitgliedern aus der SG bestehen wird (einschließlich SGBM).
 
 
 

      
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