Ex-Post-Transparenz gem. § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 30 Abs. 1 UVgO


Ex-Post-TransparenzWegeverbindungen.pdf

  

 
 

Ex-Post-Transparenz gem. § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 30 Abs. 1 UVgO


Ex-Post-Transparenz_Pflanzarbeiten.pdf

  

 
 

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Ex-Post-Transparenz-Feuerwehrhaus.pdf

  

 
 

Ex-Post-Transparenz gem. § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 30 Abs. 1 UVgO


Ex-Post-Transparenz De Wasch.pdf

  

 
 

Ex-Post-Transparenz

Als öffentliche Auftraggeberin ist die Gemeinde Kirchgellersen verpflichtet, Auftragsvergaben nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung oder einer freihändigen Vergabe zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.

Mit Bekanntmachung am 4. Februar 2009 hat das Land Niedersachsen die Wertgrenzen für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte angepasst.

Mit dem Ziel, mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger  / ortsnaher Unternehmen) bei Auftragsvergaben effektiv vorzubeugen, müssen im Sinne einer nachträglichen Transparenz diverse Informationen über die vergebenen Aufträge veröffentlicht werden. Dies wird „Ex-Post-Transparenz“ genannt.

Die Informationen sind unmittelbar im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen, wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000,00 Euro überschreitet.

Gem. § 30 Abs. 1 UVgO ist nach
- beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder
- einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Informationen von Vergaben, die unter die oben genannten Regelungen fallen, werden hier für drei Monaten veröffentlicht.

  

 
 
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